Ab Dezember: 

Fachärztliche Diagnostik für Gedächtnis und kognitive Gesundheit 

Ab Dezember bietet unsere Praxis eine spezialisierte Untersuchung zur Abklärung von Gedächtnisproblemen, leichten kognitiven Einschränkungen und frühen Stadien von Demenz an.

 

Dank unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung können wir gezielt zwischen altersbedingten, unbedenklichen Veränderungen, milden kognitiven Einschränkungen und einer möglichen beginnenden Demenz differenzieren.

Wir legen Wert darauf, dass unsere spezialisierte Diagnostik genau dort eingesetzt wird, wo sie wirklich notwendig ist, um die begrenzten Ressourcen des Gesundheitssystems sinnvoll einzusetzen. Darum bitten wir Sie, die geschilderten Abläufe zu beachten: 

Kurz und knapp:

Die Kosten werden sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen übernommen. Die Leistungen sind identisch, nur der Ablauf unterscheidet sich:

 

Gesetzlich Versicherte:

  • Die erste Abklärung erfolgt durch den Hausarzt.
  • In vielen Fällen reicht die Abklärung durch den Hausarzt aus.
  • Falls notwendig, stellt der Hausarzt einen Überweisungsschein aus.
  • Termine bei uns können Sie telefonisch vereinbaren (nur mit Überweisungsschein): 02131-222261.

 

Privat Versicherte:


  • Die erste Abklärung kann wahlweise durch den Hausarzt oder direkt durch den Facharzt erfolgen.
  • Termine können Sie bequem telefonisch unter 02131-222261 oder online über unser Buchungsportal vereinbaren.

Geistig fit bleiben: Chancen durch rechtzeitige Maßnahmen

Eine leichte kognitive Einschränkung bedeutet, dass das Gedächtnis oder die Konzentration etwas nachgelassen haben könnten, ohne dass der Alltag stark beeinträchtigt ist. Der Übergang zu einer Demenz im Frühstadium ist fließend.

Eine trennscharfe Abklärung kann hier sinnvoll sein, um festzustellen, ob es sich um normale Altersveränderungen handelt oder vielleicht um Anzeichen, bei denen man frühzeitig unterstützende Maßnahmen ergreifen kann. Wer früh aktiv wird, kann oft das Gedächtnis stärken und die geistige Gesundheit positiv beeinflussen – das hilft, auch in Zukunft das Leben in vollen Zügen zu genießen. 

Abrechnung über die Gesetzliche Krankenversicherung

Eine erste Abklärung erfolgt in der Regel durch den Hausarzt nach den ärztlichen Leitlinien zur Demenzdiagnostik (Leitlinie zur Demenzdiagnostik).

Die Wartezeiten beim Hausarzt sind häufig kürzer als bei Fachärzten, und in vielen Fällen kann der Hausarzt die Diagnostik und Behandlung eigenständig durchführen, wenn eine eindeutige Diagnose gestellt werden kann.

 

Eine Überweisung in die Facharztpraxis ist dann sinnvoll, wenn:

 

  • der Hausarzt keine klare Diagnose stellen kann (z. B. Unklarheit zwischen altersbedingten Veränderungen und frühen Demenzsymptomen) oder
  • eine detaillierte Abklärung für die Therapieentscheidung notwendig ist (z. B. zur Feststellung des Demenztyps).

 

Für die umfangreichere Abklärung in unserer Facharztpraxis benötigen Sie eine Überweisung

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch unter 02131-222261. Halten Sie dabei Ihren Überweisungsschein bereit, da wir die darin enthaltenen Informationen für die Terminvergabe benötigen.

Abrechnung über die Private Krankenversicherung

Auch Privatpatienten können eine Erstabklärung durch den Hausarzt durchführen lassen. Alternativ ist es möglich, diese direkt in unserer Praxis vorzunehmen.

 

In einem etwa einstündigen Termin erfolgt eine gründliche neurologische Untersuchung inklusive eines einfachen Demenztests. Falls eine weiterführende Diagnostik erforderlich oder gewünscht ist, wird dies im Anschluss gemeinsam geplant.

 

Die Terminvereinbarung erfolgt entweder:

  • telefonisch unter 02131-222261 oder
  • online über unser Buchungsportal. (Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des aktuellen Pilotprojekts über das Online-Portal ausschließlich Termine für die Privatsprechstunde buchbar sind. In diesen Terminen ist keine Abrechnung über die Gesetzliche Krankenversicherung möglich).

FAQ: Kann ich die Abklärung als Selbstzahlerleistung buchen? 

Nein, das ist nicht notwendig! Bei Abrechnung über die Gesetzliche Krankenversicherung erhalten Sie die gleiche Leistung wie Privatpatienten – und das kostenfrei.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der kostenfreien Abklärung beim Hausarzt. Damit helfen Sie uns, die Facharzttermine für Patienten freizuhalten, die sie wirklich benötigen.